Maskenpflicht
Liebe Eltern,
am Montag, 14. Juni 2021 tritt die „Sächsische Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung“ in Kraft und ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Bis zu einer Inzidenz von 100 findet in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Regelbetrieb statt.
Darüber hinaus sieht diese neue Verordnung vor, dass unter einer Inzidenz von 35 die Maskenpflicht für den Aufenthalt im Schulgebäude für Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal und das Hortpersonal entfällt.
Personen von außerhalb müssen weiterhin Maske auf dem Schulgelände tragen.
In der neuen Verordnung ist aber eine ausdrückliche Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beinhaltet. Der Schulleiter hat also weiterhin die Möglichkeit, Örtlichkeiten oder Situationen, z. B. bei offenen Unterrichtsformen wie z. B. das Experimentieren mit einer lokalen Maskenpflicht festzulegen.
Die Testungen am Montag und Donnerstag bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Scheler-Kelm
Schulleiterin
Wolfgang-Rosenthal-Grundschule Thallwitz
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