Neue Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2020
29.06.2020
Liebe Eltern,
seit 23. Juni 2020 gilt die neue Allgemeinverfügung Az. 15 5422/4 u. a. zur Regelung des Betriebes von Schulen mit einer neuen Gesundheitsbestätigung.
Es besteht bis zu den Sommerferien der noch eingeschränkte Regelbetrieb mit der Fokussierung auf die Kernfächer.
Ich wünsche Ihnen und besonders ihren Kindern viel Kraft und alles Gute beim Lernen und einen guten Schuljahresabschluss.
A. Scheler- Kelm
SL GS Thallwitz
Weitere Informationen: