Neue Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2020

29.06.2020

Liebe Eltern,

seit 23. Juni 2020 gilt die neue Allgemeinverfügung Az. 15 5422/4 u. a. zur Regelung des Betriebes von Schulen mit einer neuen Gesundheitsbestätigung.

 

Es besteht bis zu den Sommerferien der noch eingeschränkte Regelbetrieb mit der Fokussierung auf die Kernfächer.

 

Ich wünsche Ihnen und besonders ihren Kindern viel Kraft und alles Gute beim Lernen und einen guten Schuljahresabschluss.

 

A. Scheler- Kelm

SL GS Thallwitz